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CO₂-Abgabe 2026: Wie Vermieter und Mieter die Kosten teilen

  • Autorenbild: Daniela
    Daniela
  • 12. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Ab 2026 ändert sich in Deutschland die Aufteilung der CO₂-Kosten für Heizungen und Brennstoffe. Das neue System soll klimaneutrale Anreize setzen und gleichzeitig Mieter entlasten, besonders in schlecht gedämmten Gebäuden. In diesem Artikel erklären wir, wie die Kosten verteilt werden, welche Rolle der CO₂-Ausstoß spielt und was das für Vermieter und Mieter bedeutet.


💰 Praktische Auswirkungen auf Vermieter und Mieter


  • Gut gedämmte Wohnungen: Mieter tragen den Großteil der CO₂-Kosten.

  • Schlecht gedämmte Gebäude: Vermieter müssen bis zu 95 % der CO₂-Kosten übernehmen.

  • Abrechnung: Vermieter müssen die CO₂-Kosten transparent in der Heizkosten- bzw. Nebenkostenabrechnung ausweisen.

  • Keine Energieausweise: Wird kein gültiger Energieausweis vorgelegt, gilt automatisch eine 50/50-Aufteilung (CO₂-KostAufG §2 Abs. 2).


Das 10-Stufen-Modell für 2026


Die Aufteilung der CO₂-Kosten hängt vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr ab. Hier das offizielle Modell:

CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro m²/Jahr

Mieter-Anteil

Vermieter-Anteil

< 12 kg CO₂/m²

100 %

0 %

12–17 kg CO₂/m²

90 %

10 %

17–22 kg CO₂/m²

80 %

20 %

22–27 kg CO₂/m²

70 %

30 %

27–32 kg CO₂/m²

60 %

40 %

32–37 kg CO₂/m²

50 %

50 %

37–42 kg CO₂/m²

40 %

60 %

42–47 kg CO₂/m²

30 %

70 %

47–52 kg CO₂/m²

20 %

80 %

> 52 kg CO₂/m²

5 %

95 %

💡 Je schlechter die Energieeffizienz, desto mehr zahlt der Vermieter – je besser das Gebäude gedämmt ist, desto mehr zahlt der Mieter.

 
 
 

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