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Fernablesungspflicht bis Ende 2026

  • Autorenbild: Daniela
    Daniela
  • 11. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Dezember 2021 gilt für neu installierte Heizkostenverteiler sowie Wärme- und Warmwasserzähler die Pflicht zur Fernablesbarkeit. Bereits verbaute Geräte, die noch nicht fernablesbar sind, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Ab dem Jahr 2027 ist die Fernablesung in sämtlichen Wohngebäuden verpflichtend.

Wichtige Regelungen zur Fernablesungspflicht im Überblick:

  • Umrüstungspflicht: Vermieter sind verpflichtet, bis Ende 2026 Messtechnik einzubauen, die ohne Betreten der Wohnung per Funk ausgelesen werden kann.

  • Monatliche Verbrauchsinformation: Sobald fernauslesbare Geräte installiert sind, müssen Mieter mindestens einmal monatlich über ihren Energieverbrauch informiert werden.

  • Interoperabilität und Datenschutz: Seit 2023 müssen neue Geräte so ausgestattet sein, dass sie an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können, um einen datenschutzkonformen Betrieb sicherzustellen.

  • Ausnahmen: Eine Befreiung von der Pflicht ist möglich, wenn der Einbau technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist.


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